Impressum & AGB

Koskom
Information & Kommunikation
Peter Köster e.K.
An der Aa 1
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GA Freren

Allgemeine Geschäftsbedinungen und Zusätzliche Vereinbarungen der
Koskom I&K, Peter Köster:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen, Zubehör und Programme von Koskom im Bereich Hardware, Software und Zubehör und allen damit verbundenen Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen in ihrer aktuellen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

2. Vertragsabschluß / -gegenstand

2.1 Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Koskom oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch Koskom zustande.

2.2 Nur vertraglich vereinbarte Nebenleistungen fallen unter den Geltungsbereich dieser Bestimmungen. Alle anderen Nebenleistungen werden durch Koskom oder einen beauftragten Dritten erbracht, ohne dass der Käufer hieraus einen Erfüllungs-, Gewährleistungs- oder sonstigen Rechtsanspruch ableiten kann.

2.3 Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten preis- oder produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.4 Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend. Koskom ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei Abweichungen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung hat der Kunde innerhalb einer Frist von 5 Tagen diese Abweichung schriftlich zu rügen. Auslieferung sowie Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. Sie verstehen sich ab Sitz von Koskom ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Die Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Liegt zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung / Leistung ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten, ist Koskom berechtigt, den Preis an den jeweils gültigen Listenpreis bzw. die gesetzliche Umsatzsteuer anzupassen. Der Kunde ist berechtigt im Falle der Anpassung innerhalb von 7 Tagen nach der Ankündigung den Vertrag rückgängig zu machen.

3.3 Alle Leistungen werden zu den in der Auftragsbestätigung oder Bestellung genannten Zeiten erbracht. Werden nachträglich Leistungen vereinbart, die außerhalb dieser Geschäftszeiten erbracht werden, berechnet Koskom entsprechende Zuschläge. Koskom ist berechtigt, die Rechnung mit der Auslieferung oder aber 8 Tage nachdem dem Kunden die Bereitstellung der Ware angezeigt wurde, zu stellen.

3.4 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung und Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Eine freiwillige Abweichung von Koskom zu Gunsten des Kunden begründet für diesen keinerlei Rechtsanspruch auf die Abweichung.

3.5 Die Ablehnung der Schecks oder Wechsel behält sich Koskom ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

3.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Koskom berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Sind die Zinsbelastungen höher, ist Koskom berechtigt diese geltend zu machen. Die ihr sonst zustehenden Rechte bleiben davon unberührt.

3.7 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. Er kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

3.8 Im Falle einer Auftragsstornierung seitens des Kunden werden 15 % vom Auftragswert als Stornogebühr in Rechnung gestellt, soweit nicht der Kunde einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist.

4. Lieferung

4.1 Allgemeines

4.1.1 Die Verantwortung für die Auswahl der Hardware, Software und des Zubehörs und die mit ihnen beabsichtigten Ergebnissen liegt – sofern nicht anders ausdrücklich und schriftlich festgelegt – beim Kunden. Gleiches gilt für die Installation und sonstigen Leistungen.

4.1.2 Der Kunde hat die Vollständigkeit jeder Lieferung unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich der Koskom anzuzeigen.

4.1.3 Der Versand und die Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Koskom ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern.

4.2 Liefer- und Leistungsfrist

4.2.1 Liefer- und Leistungstermine, -fristen sind verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

4.2.2 Wegen Liefer- und Leistungsverzug von Koskom kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine verbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist um mehr als 4 Wochen überschritten ist und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang und Schwierigkeit usw. dieser Lieferung/Leistung angemessenen Nachfrist, erfolglos abgelaufen ist. Andernfalls ist von einer entsprechenden Verlängerung der Liefer-/Leistungsfrist auszugehen.

4.2.3 Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen aufgrund von Streik, verlängern, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und Leistung unmöglich oder unzumutbar, ist Koskom von ihrer Verpflichtung befreit.

4.2.4 Verlängert sich aufgrund der genannten Umstände die Liefer- und Leistungszeit oder wird Koskom von der Leistungspflicht frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4.2.5 Koskom kann sich auf die oben genannten Umstände nur berufen, wenn sie nach dem ihr gegenüber Bekannt werden der Umstände, den Kunden in einer angemessenen Frist benachrichtigt hat.

4.3 Verpackung

Koskom nimmt, gemäß Verpackungsverordnung, die Verkaufs,- Transport,- und Umverpackungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums von 14 Tagen nach Lieferung zurück, soweit diese nicht mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sind. Ziff. 7.3.3 bleibt davon unberührt.

5. Rechte an Software

5.1 Software in diesem Sinne sind Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörigen Dokumentation. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Rechtsinhaber der Software ist Koskom, ein Lizenzgeber von Koskom oder der Hersteller der Software. Es gelten die nachfolgenden Lizenzbedingungen von Koskom oder, soweit vorhanden, die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers.

5.2 Mit der Lieferung und Bezahlung der Software erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Koskom gestattet die Nutzung unter folgenden Voraussetzungen:

5.2.1 Das Nutzungsrecht berechtigt zur Einzelnutzung des Programms im Rahmen des normalen Gebrauchs. Für Mehrfachnutzungen oder netzwerkfähige Software sind zusätzliche Vereinbarungen zu treffen.

5.2.2 Der Normalgebrauch umfasst die Installation, die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher und sein Ablauf. Darüber hinaus sind Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen des Programms nicht zulässig.

5.2.3 Eine weitergehende Nutzung bedarf der Zustimmung von Koskom.

5.3.1 Der Kunde darf die Software nur bei gleichzeitiger Mitübertragung des Nutzungsrechts gem. Ziffer 5.2 an einen Dritten weitergeben. Voraussetzung ist, dass sich der Übernehmer mit den Vertragsbedingungen der Ziff. 5.2 einverstanden erklärt. Die Übertragung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Miete, Leasing) ist nicht zulässig.

5.3.2 Koskom behält sich vor, die Nutzung gem. Ziffer 5.2 auf einen einzigen Kunden zu beschränken, sofern klar ersichtlich ist, dass die Software speziell an seine Bedürfnisse angepasst ist. Ziffer 5.3.1 wird mit einer entsprechenden Vereinbarung im Kaufvertrag bei Übertragung des Nutzungsrechts unwirksam.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises - bei Kaufleuten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung - Eigentum von Koskom. Bei Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt die Bezahlung mit deren Einlösung und Gutschrift.

6.2 Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung der Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen den Erwerber mit allen Nebenrechten an Koskom ab. Veräußert der Kunde Waren, die im Eigentum von Koskom stehen, zusammen mit anderen, nicht Koskom gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Kunde schon jetzt einen, dem Anteil seiner Ware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung ab. Koskom verpflichtet sich, die ihr abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Kunden insoweit auf ihn zu übertragen, als diese die dem Kunden zustehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Eigentum von Koskom stehende Ware zu verpfänden oder zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Koskom hinweisen und die unverzüglich benachrichtigen.

6.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Koskom, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, die Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurückzunehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Gewährleistung

7.1 Software

7.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen grundsätzlich unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde ist für die Auswahl der Programme verantwortlich und dafür, dass die Programmfunktionen seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.1.2 Koskom gewährleistet, dass das Programm der bei dem Versand gültigen und dem Kunden überlassenen Programmbeschreibung entspricht und in diesem Rahmen einsatzfähig ist.

7.1.3 Bei einem inhaltlichen Mangel der von Koskom erstellten Software oder bei einem sonstigen Sachmangel, ist Koskom nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Gelingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit nicht, kann der Kunde die Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.

7.2 Hardware, Zubehör und sonstige Waren

7.2.1 Bei einem Sachmangel gilt Ziff. 7.1.3 entsprechend. Im Rahmen der Gewährleistung kann Koskom Maschinen oder Teile austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Maschinen oder Teile gehen in das Eigentum von Koskom über.

7.2.2 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern oder hierdurch entstandenen Mehraufwand, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler und nicht von Koskom durchgeführte Änderungen bzw. An- und Einbauten. Eine Gewährleistung für die normale Abnutzung, insbesondere an Verschleißteilen und Betriebsmitteln besteht nicht.

7.3 Gemeinsam

7.3.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neuwertige Ware 6 Monate nach Übergabe der Ware an den Kunden. Die §§ 459 ff, 480 BGB gelten entsprechend. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beginnt die Gewährleistung mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Für gebrauchte Ware übernimmt Koskom keine Gewährleistung. Dies gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften.

7.3.2 Der Kunde hat Koskom einen offensichtlichen Mangel innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt unberührt.

7.3.3 Ein Transport oder Versand der mangelhaften Ware zum Sitz von Koskom erfolgt ausschließlich in der Originalverpackung und auf Risiko des Kunden.

7.3.4 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche, auf uns zu verweisen.

7.3.5 Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

8. Haftung

8.1 Koskom haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von ihr zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

8.2 Koskom haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Sie haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.

8.3 Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1 Erfüllungsort für die beiderseitige Leistungen ist der Sitz von Koskom.

9.2 Bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Koskom. Koskom ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz oder einem Sitz einer Niederlassung des Kunden zu klagen.

9.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die US-Export Bestimmungen einzuhalten.

10. Sonstige Vereinbarung

10.1 Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

10.2 Zusätzliche Vereinbarungen zu diesen AGB sind bei entsprechenden Voraussetzungen (Leistung ist Gegenstand der Zusätzlichen Vereinbarung) als Gegenstand der AGB zu betrachten.

Freren, 02/2002

Zusätzliche Vereinbarungen bei Dienstleistungen im Bereich Electronic Banking (ZVeB)

1. Leistungsumfang

1.1 Koskom führt für Kunden von Banken Dienstleistungen aus, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Nutzung von Online-Konten und –Depots, sowie den von den VR-Banken angebotenen VR-Shops stehen. Gegenstand ist dabei ausschließlich die Vorbereitung der Nutzung, die in der Installation der entsprechenden Software und deren Einrichtung beim Kunden besteht.

1.2 Der Leistungsumfang umfasst keine ständigen Beratungs-Leistungen beim Kunden. Für die Lösung von auftretenden Problemen, die mit Störungen oder Fehlern im System der Banken zusammen hängen, leistet Koskom keine Unterstützung. Ansprechpartner ist hierbei die Bank oder ein von der Bank beauftragtes Unternehmen.

1.3 Vertragspartner von Koskom ist der Kunde der Bank. Koskom handelt auf Weisung und Rechnung des jeweiligen Kunden.

2. Nutzung und Haftung

2.1 Koskom installiert die vom Kunden oder seiner Bank zur Verfügung gestellte Software, bzw. installiert beim Kunden die zur Nutzung des Online-Angebots seiner Bank notwendige Software. Auf die Funktionsfähigkeit der von der Bank zur Verfügung gestellten Software und der Verfügbarkeit des Online-Angebots der Bank hat Koskom keinen Einfluss, eine Haftung jeglicher Form für auftretende Fehler oder Störungen in diesen Anwendungen wird hiermit ausgeschlossen. Weiterhin gilt Ziffer 7.1 der AGB.

2.2 Die Verantwortung für Bank-Geschäftsvorfälle jeglicher Art, die mit einer von Koskom installierten Software ausgeführt werden, liegt beim Kunden. Koskom kann nicht haftbar gemacht werden für Verluste, die der Kunde oder ein Dritter mit der von ihr installierten Software verursacht.

2.3 Die Ziffern 2.1, 2.2 gelten entsprechend für Software und Anwendungen, die von Koskom installiert und konfiguriert, nur konfiguriert, oder für dessen Installation und / oder Konfiguration Koskom Unterstützung jedweder Form geleistet hat.

3. Verschwiegenheitsklausel

3.1 Koskom verpflichtet sich, über alle gewerblichen und persönlichen Angelegenheiten des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Dauer der Betreuung des Kunden hinaus.

3.2 Sofern Koskom Kenntnis von Geheimnummern (PINs), Transaktionsnummern (TANs), Passwörtern, Benutzerkennungen und sonstigen Daten des Kunden erlangt, die mit der Nutzung des Online-Angebots der Bank in Verbindung stehen, ist ihr eine Weitergabe dieser Daten an Dritte untersagt. Die Weitergabe dieser Daten an Mitarbeiter seiner Bank und seines Unternehmens ist dem Kunden vorbehalten, dieser kann Koskom aber mündlich oder schriftlich dazu ermächtigen, diese Daten ebenfalls an einen oder mehrere Mitarbeiter weiterzugeben, falls dies zur Erfüllung der in Ziffer 1 der ZVeB genannten Leistungen notwendig ist.

3.3 Die Bestimmungen laut Ziffer 3 ZVeB gelten in jedem Fall zeitlich unbegrenzt, sofern eine Weitergabe der Daten nicht auf der Grundlage geltenden Rechts erzwungen werden kann.

4. Sonstige Vereinbarung

Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Freren, 03/2002

Zusätzliche Vereinbarung für den Fernabsatz (Bestellung aus dem Internetangebot per eMail, Internet, FAX, Telefon) (ZVFA)

1. Rückgaberecht

1.1 Sollte ein Privatkunde Artikel aus dem Internetangebot von Koskom bestellen, steht ihm laut Fernabsatzgesetz ein 14tägiges, uneingeschränktes Rückgaberecht zu.

1.2 Zur Wahrung der Frist laut Ziffer 1.1 genügt das rechtzeitige Absenden der erhaltenen Ware mit dem entsprechenden, formlosen Hinweis an Koskom. Bei Waren, die nicht per Postpaket zurückgeschickt werden können, genügt eine rechtzeitige Anzeige des Rücknahmeverlangens, die in jedem Fall schriftlich per eMail, Brief oder FAX erfolgen muss.

2. Sonstige Vereinbarung

Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Freren, 02/2002

Alle genannten Marken und Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller. Die Verantwortung für die Inhalte der auf dieser Seite genannten und verlinkten Websites trägt der jeweilige Publizist. Koskom distanziert sich von jeglichen Inhalten der genannten und verlinkten Internetseiten. Für falsche Angaben auf Grund von Schreib- oder technischen Fehlern übernimmt Koskom keine Verantwortung.

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